Einzel- und Elterngespräche
Ich biete sowohl Einzel- als auch Elterngespräche an. Diese Gespräche sind selbstverständlich vertraulich. Das gesprochene Wort bleibt im Raum!
Ein freundlicher Rat vorab: In der Regel braucht es zur Bewältigung eines Konflikts beide Elternteile. Wenn Sie nur die kleinste Möglichkeit sehen, den anderen zum Gespräch motivieren zu können: Versuchen Sie es bitte, auch wenn es zunächst Überwindung kostet.
Einzelgespräch
Ein Einzelgespräch ist in Ihrem Fall sinnvoll, wenn
- der andere Elternteil für ein gemeinsames Gespräch (noch) nicht bereit ist und Sie Unterstützung bei der Verbesserung der Kommunikation wünschen
- Sie sich zunächst zu allgemeinen Fragen des Umgangs und des Sorgerechts informieren wollen
- Sie akuten Beratungsbedarf haben, der aus Ihrer Sicht keinen Aufschub duldet
- oder Sie einfach ein offenes Ohr für Ihre schwierige Trennungssituation benötigen.
Moderiertes Elterngespräch
Ein gemeinsames Gespräch bietet sich an, wenn
- beide Elternteile die Situation für Ihre Kinder verbessern möchten und Sie sich in bestimmten Fragen zu den Themen Umgang oder Sorgerecht uneinig sind
- Sie sich ohne Unterstützung nicht konstruktiv über dringende Angelegenheiten ihrer Kinder austauschen können
- oder Sie befürchten, einen auf ihre Kinder bezogenen Sachverhalt nur auf dem Rechtsweg klären zu können, diesen aber eigentlich vermeiden wollen.
Honorar
Für ein Einzelgespräch veranschlage ich ein Honorar von 95 €,
für ein Elterngespräch 149 €.
Planen Sie bitte für ein Einzelgespräch ca. 60 Minuten und für ein Elterngespräch ca. 90 Minuten ein. Ihre finanziellen und zeitlichen Aufwendungen sind eine nachhaltige Investition in Ihr Kind bzw. Ihre Kinder.
Einzelgespräche können sowohl telefonisch als auch persönlich stattfinden. Dies macht nach meinen Erfahrungen keinen Unterschied. Elterngespräche hingegen sind im persönlichen Setting effizienter.
Die Honorarzahlung kann per Überweisung vor dem Termin oder in bar beim Gespräch erfolgen. In beiden Fällen erhalten Sie eine Rechnung.
Beratungstermin
Jetzt buchenAnmerkung
Gerade im Hinblick auf Umgang und Sorgerecht sind gesetzliche Grundlagen zu berücksichtigen. Diese Grundlagen kann ich Ihnen bei Bedarf erläutern. Ich darf jedoch keine Rechtsberatung durchführen. Dies ist ausschließlich juristisch ausgebildeten Personen vorbehalten.
Ich darf ihnen sagen: „Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach der jedes Kind ein Recht auf Umgang hat.“
Ich darf Ihnen nicht sagen: „In Ihrem Fall ist die Sache mit dem Umgang klar, stellen Sie einen Antrag beim Familiengericht. Sie sind hier eindeutig im Recht.“
Für eine spezifische rechtliche Beratung auf Ihren Einzelfall bezogen wenden Sie sich daher bitte an einen Rechtsanwalt.
Sind noch Fragen offen?
Können Sie sich keinen der freien Termine einrichten und ist Ihr Anliegen sehr dringend? Hinterlassen Sie mir in diesen Fällen gern eine schriftliche Nachricht unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer. Ich melde mich spätestens nach 2-3 Werktagen bei Ihnen.